Zahnersatzbehandlungen sind kostenintensiv und müssen im Detail geplant werden. Vor dem Behandlungsstart erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP), den Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Prüfung und Bewilligung einreichen. In unserer Praxis in Hamburg-Wellingsbüttel nehmen wir uns für die Behandlungskostenberechnung und HKP-Erstellung viel Zeit. Eine umfassende Diagnose legt den Grundstein für die Erstellung des Dokuments, nach dem Ihre Krankenkasse die Zuschusshöhe berechnet und gegebenenfalls einen Gutachter hinzuzieht.

Warum die Behandlung erst nach der Krankenkassenbewilligung startet

Der Heil- und Kostenplan dient der Sicherstellung, dass Ihre Versicherung die Rechnung beim Zahnarzt bezuschusst. Außerdem sind darauf Ihre Eigenanteile ersichtlich. Bei sehr kostspieligen Zahnersatzbehandlungen schaltet Ihre Krankenkasse einen Gutachter ein, der die Diagnose und Prognose prüft und die Behandlungsnotwendigkeit gegenüber dem Krankenversicherer bestätigt.

Als Patient möchten Sie die Behandlung wahrscheinlich so schnell wie möglich beginnen. Doch Sie sollten damit rechnen, dass Ihre Krankenkasse einen Bearbeitungszeitraum von rund drei Wochen anberaumt. Zwischenzeitlich erhalten Sie beim Zahnarzt Peer Meier auch eine Interimslösung, sodass Sie nicht mit einer Zahnlücke leben müssen.

Bei uns in Hamburg-Wellingsbüttel werden Sie ausführlich beraten und können sich darauf verlassen, dass Sie über alle Eintragungen und Berechnungen im Heil- und Kostenplan in umfassender Kenntnis sind. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die beste Lösung, die Ihnen den höchstmöglichen Zuschuss durch die Krankenkasse sichert. Sollten Sie spezielle Wünsche zum Material der prothetischen Versorgung haben, sprechen Sie uns an und teilen uns Ihr Anliegen mit. Alle Vermerke im Heil- und Kostenplan werden in Anbetracht Ihrer individuellen Bedürfnisse eingetragen. Unser Team berät Sie gerne – kontaktieren Sie uns dazu einfach.