Zum 01.01.2012 ist eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft getreten. Die GOZ regelt die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt.
Die neue GOZ löst die alte von 1988, also seit 24 Jahren unverändert bestehende, ab.
In den vergangenen Jahren sind die Kosten für den Betrieb einer Praxis laufend gestiegen. Die neue GOZ berücksichtigt diese Betriebskostensteigerung jedoch kaum. Es finden nur moderate Gebührenanpassungen statt, die aber notwendig sind, um Ihnen auch weiterhin eine moderne Zahnheilkunde anbieten zu können mit allen Behandlungsmöglichkeiten.