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Sanftes Bleaching für strahlende Zähne

Unter Bleaching versteht man das kosmetische Aufhellen der natürlichen Zahnfarbe. Unsere Zähne sind von Natur aus nicht reinweiß, und mit der Zeit lagern sich im Zahnschmelz Farbpartikel aus Nahrungsmitteln, und insbesondere aus Genussmitteln wie Kaffee, Rotwein und Nikotin an. Bleaching soll diesen Verfärbungen entgegenwirken indem das Zahnweiss um einige Nuancen chemisch aufgehellt wird. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen ‘In Office Bleaching’ und ‘Home Bleaching’. Unabhängig von der ausgewählten Methode muss vor der Behandlung eine professionelle Zahnreinigung erfolgen.

Bleaching beim Zahnarzt oder zu Hause?

Beim In-Office Bleaching in unserer Praxis werden Ihre Zähne mit einem hoch konzentrierten Bleichmittel behandelt, welches in etwa 30 Minuten einwirken muss. Dessen Wirkung wird zusätzlich mit UV-Licht unterstützt. Wir empfehlen ausdrücklich die Anwendung von In-Office Bleaching aufgrund der in aller Regel besseren ästhetischen Ergebnisse.

Beim Home Bleaching füllt der Patient das Bleaching Gel in sogenannte Schienen, die dann mehrere Stunden getragen werden. Aufgrund der weit geringeren Konzentration des Bleichmittels sind mehrere Anwendungen erforderlich um ein ähnlich gutes Ergebnis zu erreichen. Bei Anwendung des ‘Home Bleaching’ sollte eine Kontrolle durch den Zahnarzt erfolgen.

Bleaching für alle?

Der Wunsch nach strahlend weißen Zähnen ist verständlicher Weise weit verbreitet, jedoch ist eine Zahnaufhellung nicht zwangsläufig für alle Patienten empfehlenswert. Vereinzelt kann es durch Bleaching zu gesteigerter Empfindlichkeit der Zähne gegen Kälte und Wärme, Süßes und Saures kommen. Aus diesem Grund sollten Patienten mit generell schmerzempfindlichen Zähnen auf das Bleaching verzichten. Gleiches gilt für Träger von Zahnspangen und Schwangere.

Wie lange hält das Bleaching?

Eine präzise Prognose ist diesbezüglich leider nicht möglich. Abhängig von individuellen Ess- und Trinkgewohnheiten wird der Bleaching Effekt im Laufe von Jahren mehr oder weniger verblassen. Die Zahnaufhellung muß dann erneut erfolgen. Da es sich beim Bleaching um einen rein kosmetischen, also nicht medizinisch notwendigen, Eingriff handelt, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Bleaching / Zähne bleichen? Möchten Sie einen Termin vereinbaren?
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Ihr Zahnarzt in Hamburg – Peer Meier & das Team
der Zahnarztpraxis Wellingsbüttel